Der freie Verkauf von Energiegetränken gehört ohnehin verboten, derlei Aufputschmittel sollten - wenn überhaupt - nur unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden dürfen.
Gottlob
2026-07-24 14:42:32
Der freie Verkauf von Energiegetränken gehört ohnehin verboten, derlei Aufputschmittel sollten - wenn überhaupt - nur unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden dürfen.
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