Strömer: satanische Verführer der Jugend

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Strömer: satanische Verführer der Jugend - Gottlob 2026-07-23 21:57:21 | #4

Werte Gemeinde,

schon länger beobachte ich besorgt Zwischennetz-Strömer, die durch die bloße Darbietung von Heimrechnerspiel, kommentiert durch unflätige Zoten, Millionen an der dummen Jugend verdienen. Einige der unredlichsten Strömer:

  • Bergschwarz („Montana Black“): ein tätowierter Straftäter, der sein minderjähriges Publikum zum Glücksspiel verführt und heimlich unzüchtige Bilder junger Frauen anfertigt.
  • Probiermacke („Trymacs“): filmt sich bei der Ausübung von Digitalmord in den Heimrechnerspielen Ruf des Dienstes und Festungsnacht, bekannt für seine Alkoholexzesse. Selbstverständlich probagiert auch er Glücksspiele, die dünn als Strategiespiel getarnt sind, wie Zusammenstoß der Könige.
  • Knossi: hat sich absichtlich den Namen eines Dämonen gegeben und sein Vermögen ebenfalls durch Glücksspielwerbung verdient.

Ich rufe Sie daher dringend auf, Strömer genau zu observieren und unzüchtige, antichristliche und jugendgefährdende Handlungen in diesem Faden zu dokumentieren. Auch sollten Sie nicht zögern, den von ihnen verführen Jugendlichen löbliche missionarische Angebote nahezubringen, auf dass diese umkehren und Jesus Christus als ihren Erlöser akzeptieren.

Wir Christen wissen, was für die Jugend am besten ist!

Halleluja: Gottlob Veloursheimer


Re: Strömer: satanische Verführer der Jugend - Lilienthal 2026-07-24 14:23:32 | #6

Sie sprechen wahr - mit erstaunen musste ich feststellen, dass selbst vermeintlich löbliche Schachspieler in ihren Übertragungen Energietränke und Heimrechner-Hartware zum Spielen von digitalen Mordsimulatoren bewerben. Glücklicherweise gibt es politisch zunehmend Bestrebungen, für diese Art von Anschnurangeboten schützende digitale Alters- und Ausweiskontrollen zu verhängen.


Re: Strömer: satanische Verführer der Jugend - Gottlob 2026-07-24 14:42:32 | #7

Der freie Verkauf von Energiegetränken gehört ohnehin verboten, derlei Aufputschmittel sollten - wenn überhaupt - nur unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden dürfen.


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